Ab 14 Jahren

Leichtfüßiges Cruisen durch die Stadt: E-Scooter in Osthessen angekommen

O|N-Azubi Niklas Brumund im Test
Fotos: Marius Auth

17.07.2019 / FULDA - Seit dem 15. Juni sind E-Scooter im deutschen Straßenverkehr zugelassen - ab 14 Jahren, ohne Führerschein, ohne Helm, auf der Straße und auf Radwegen. OSTHESSEN|NEWS hat den ersten E-Scooter Fuldas auf Herz und Nieren getestet. Für wen eignet sich der Flitzer - und für wen nicht?


16 Kilogramm wiegt der E-Scooter, der zusammengeklappt selbst im Kofferraum eines Smarts unterkommt. Eine Maximalgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde erlaubt geschwindes Cruisen durch die Innenstadt, 20 Kilometer Reichweite grenzen die Zielgruppe schnell ein: "Populär sind die E-Scooter vor allem für die letzten Kilometer zum Büro. In New York und anderen Metropolen sind sie deswegen nicht mehr aus dem Straßenbild wegzudenken - und auch in Deutschland sind schon etliche Modelle im Prüfverfahren. Auf dem deutschen Markt erhältlich sind allerdings bisher nur ein Roller von Metz und einer von BMW", erklärt Enrico Neumann vom Elektro-Fachmarkt Müller aus dem Kohlhäuser Feld, die den ersten E-Scooter in Fulda ergattern konnten.

Im Vergleich zum Motorroller oder Segway sind die Einstiegshürden verlockend gering: Ab 14 Jahren darf jeder auf der Straße, auf Radwegen oder speziell für die E-Scooter freigegebenen Wegen fahren, ohne Führerschein, ohne Helm. Lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind verpflichtend. Nachdem auf konventionelle Art ein bisschen Schwung aufgenommen wurde, kann mit dem Beschleunigungshebel Elektrokraft zugeschaltet werden. Panik kommt aber selbst beim ungeübten Fahrer nicht auf: Gleichmäßig beschleunigt das kleine Brett mit Rädern und Lenkstange auf 20 Kilometer pro Stunde, wer mag, kann die Maximalgeschwindigkeit im Tacho-Menü allerdings auf sechs Kilometer pro Stunde begrenzen. So wird das Sightseeing im Barockviertel zur Entschleunigungs-Übung: "In Frankfurt und Berlin werden die Scooter schon erfolgreich touristisch eingesetzt. Es braucht keine Einweisung, man ist nur ein paar Zentimeter über dem Boden und hat ein sicheres Fahrgefühl. Und weil der Scooter so handlich ist, braucht man sich keine Sorgen um einen Parkplatz zu machen. Im Zweifelsfall klappt man ihn einfach zusammen und trägt ihn."

Bürgersteige sind für die E-Scooter allerdings tabu, ebenso wie das Fahren unter Alkohol. Die Reichweite und der Formfaktor machen die Geräte ideal für Berufspendler, die die letzten Kilometer zum Büro ohne öffentlichen Nahverkehr oder Taxi zurücklegen wollen - außerdem für Innenstadtbummler, die auch bei der größeren Tour nicht ins Schwitzen kommen wollen. Ein Ersatz fürs E-Bike oder gar den Motorroller können die E-Scooter dagegen nicht sein: Zu gering sind die Reichweite und Geschwindigkeit, zu sehr verlangen die kleinen Räder einen ebenen Untergrund. Obwohl das Fahren ohne Helm erlaubt ist, empfiehlt der Experte die zusätzliche Absicherung: "Beim Sturz ist das Verletzungsrisiko am Kopf auch bei geringeren Geschwindigkeiten gegeben. Außerdem kann durch einen Bluetooth-Blinker der Abbiegewunsch vom Lenker direkt an eine LED-Anzeige am Helm kommuniziert werden - sonst ist das Abbiegen mit Handzeichen nötig." (mau) +++

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