Verwaltungsgericht hat gesprochen

"Zoff" ums Riesenrad: Stadt legt Beschwerde gegen Neuausschreibung ein

Blickfang des Bad Hersfelder Lullusfestes: das Riesenrad. So soll es auch auf dem Hessentag sein. Welche Betreiber beteiligt sind, ist bislang nicht bekannt.
Archivfoto: Carina Jirsch

24.05.2019 / BAD HERSFELD - Unliebsames „Déjà-vu“ in Bad Hersfeld: Nach dem Lullusfest 2018 gibt es abermals „Zoff“ ums Riesenrad. Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Stadt Bad Hersfeld verpflichtet, über die Vergabe eines Standplatzes für ein Riesenrad beim Hessentag abermals zu entscheiden. Hintergrund ist laut Pressemitteilung ein Eilantrag eines Schaustellerbetriebs, über den die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts jetzt urteilte.


Bürgermeister Thomas Fehling nimmt zur Gerichtsentscheidung wie folgt Stellung: „Da wir heute Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt haben, ist das Verfahren noch nicht beendet. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir uns zu laufenden Verfahren grundsätzlich nicht äußern. Die Betreibernamen können wir schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen.“

Per E-Mail hatte die Stadt im Januar 2019 zwei Schaustellerbetriebe zur Abgabe eines Angebots für den Standplatz eines Riesenrads beim Hessentag aufgefordert. Auswahlkriterien wurden hierbei nicht genannt. Die Antragstellerin übersandte daraufhin ein Angebot in Höhe von 30.000 Euro; der zweite Schaustellerbetrieb bot 20.000 Euro und erklärte zudem, jedes eingehende höhere Gebot um 1.100 Euro zu überbieten. Daraufhin schloss die Stadt einen Vertrag mit dem höher bietenden Unternehmen.

Im daraufhin von der Antragstellerin eingeleiteten Eilverfahren machte die Stadt geltend, dass die Entscheidung, die Standfläche an ein anderes Unternehmen zu vergeben, zivilrechtlicher Natur sei. Der Hessentag sei keine öffentliche Einrichtung der Stadt Bad Hersfeld. Es spreche auch nichts dagegen, demjenigen den Standplatz zu gewähren, der das wirtschaftlichste Angebot gemacht habe.

Dieser Argumentation vermochte die dritte Kammer nicht zu folgen: Der Hessentag sei als öffentliche Einrichtung anzusehen. Das Fest werde nach der Vergabe an eine Kommune von dieser ausgerichtet. Verschiedene Teile des Festes würden in Abstimmung mit dem Land Hessen durchgeführt. Die ausrichtende Kommune sei jedoch für die Vergabe von Standplätzen zuständig.

Ein Veranstalter dürfe keinen Bewerber aus sachfremden Gründen zurückweisen. Die Vergabe des Riesenrad-Standplatzes sei nicht nach einem zuvor festgelegten, transparenten Verfahren erfolgt. Die Stadt habe den Bewerbern vorab weder Vorgaben für das zum Hessentag zuzulassende Riesenrad (Höhe und Breite, Anzahl und Größe der Gondeln) noch die maßgeblichen Kriterien für die Auswahlentscheidung offengelegt.

Implizit habe sich ergeben, dass die Höhe des Angebots den Ausschlag für die Auswahlentscheidung gab. Zudem habe die Antragstellerin nicht die gleiche Chance gehabt, den Zuschlag zu erhalten. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. (pm/sh/hhb) +++


Archivfoto: Stefanie Harth

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