Statement von Woide und Wingenfeld

"Demir muss sich zu den Werten des Grundgesetzes bekennen"

(v.l.) Landrat Bernd Woide, Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, Ausländerbeauftragte der Stadt Fulda Abdulkerim Demir
Fotomontage: O|N

22.03.2019 / FULDA - Am 13. April 2018 erschoss ein Polizist einen afghanischen Flüchtling im Fuldaer Münsterfeld. Der Ausländerbeauftragte der Stadt Fulda, Abdulkerim Demir, kritisierte damals das Vorgehen der Polizei. Landrat Bernd Woide und Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld haben sich bereits vor einiger Zeit ans Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewandt, um die Eignung von Abdulkerim Demir als Leiter von Integrationskursen prüfen zu lassen. In einem Statement äußern sich die beiden zu dem Vorgang.



„Wir haben uns am 13. Juni 2018 mit einem Schreiben an das BAMF gewendet, um die Eignung von Herrn Abdulkerim Demir als Leiter von Integrationskursen überprüfen zu lassen. Hintergrund waren vor allem seine öffentlichen Äußerungen im Zusammenhang mit dem Todesfall des afghanischen Staatsangehörigen am 13. April 2018, die wir für hochgradig problematisch halten. Denn Herr Demir hat die Arbeit der Polizei und der Justiz nicht nur kritisiert, sondern er hat diese öffentlich mehrfach diskreditiert. Und das zudem drei Tage nach dem Todesfall, zu einem Zeitpunkt, als die Ermittlungen gerade erst aufgenommen worden waren.

Solch schwere Beschuldigungen an die Adresse von Polizei und Justiz sind nach unserer Auffassung eine Vorverurteilung, die mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht in Einklang zu bringen ist. Von jemandem, der geflüchtete Menschen in Integrationskursen beim Fußfassen in Deutschland unterstützen soll, erwarten wir, dass er Vertrauen in unsere Institutionen fördert – im Besonderen auch in die Polizei und die Justiz. Dass Herr Demir dies offensichtlich nicht versteht oder anders sieht, belegt seine Äußerung, mit der er die Situation in der Bundesrepublik Deutschland mit den Verhältnissen in der Türkei quasi gleichsetzt. Das legt die Vermutung nahe, dass er sich nicht zum Rechtsstaat bekennen kann oder nicht bekennen will. Wir sehen es als kommunalpolitisch Verantwortliche als zwingend notwendig an, dass sich ein vom Steuerzahler finanzierter Integrationskurs-Leiter zu den Werten des Grundgesetzes bekennt und dafür eintritt. Wenn daran Zweifel bestehen, betrachten wir es als unsere Pflicht, diese der zuständigen Behörde mitzuteilen und überprüfen zu lassen. In der Bundesrepublik Deutschland kann jeder seine Meinung und Kritik frei äußern. Das gilt für Herrn Demir und das gilt auch für uns als Landrat und Oberbürgermeister.“

Darüber hinaus weist Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld darauf hin, dass „sich bereits 2016/2017 Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass Herr Demir möglicherweise mit einer Gruppierung in Verbindung steht, die 2016 und 2017 in Fulda aufgetreten ist und die laut Verfassungsschutzbericht eine Organisation unterstützt, die auf der EU-Liste terroristischer Organisationen steht.“ (nb /pm) +++

(v.l.) Landrat Bernd Woide, Ausländerbeauftragte der Stadt Fulda Abdulkerim Demir und Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld
Fotomontage: O|N

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