Streitwert auf 193.867 Euro festgesetzt

VG Kassel: Abschaltung des Windparks Hofbieber war rechtswidrig

Drei Windkraftanlagen stehen in Hofbieber
Foto: O|N

15.11.2018 / HOFBIEBER - Mit dem kürzlich veröffentlichen Urteil vom 15.10.2018 hat das Verwaltungsgericht Kassel festgestellt, dass die naturschutzrechtliche Anordnung des Regierungspräsidiums Kassel, zur Abschaltung der drei Windräder in Hofbieber, rechtswidrig war. Zuvor hatte das Regierungspräsidium Kassel aufgrund eines angeblich in der Nähe brütenden Rotmilans am 26.4.2018 die sofortige Abschaltung aller drei Windräder angeordnet.

Dagegen hatte sich der Betreiber, die Energiegnossenschaft Eichenzell, mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gewehrt. Am 07.05.2018 hatte das Regierungspräsidium Kassel bereits die Anordnung aufgehoben, da kein Nachweis über einen brütenden Rotmilan an besagter Stelle geführt werden konnte. Im jetzigen Urteil stellt das Gericht fest, dass das Regierungspräsidium Kassel für die naturschutzrechtliche Anordnung gar nicht zuständig gewesen sei. Nur die Untere Naturschutzbehörde und damit der Kreisausschuss könne nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes solche naturschutzrechtlichen Anordnungen erlassen. Daraus ergibt sich eine nicht unerhebliche Schadensersatzanspruch gegen das Land Hessen.

„Für uns war von Anfang an klar, dass die Abschaltung rechtswidrig war. Aus meiner Sicht missbrauchen Windkraftgegner, denen jedes Mittel recht ist, das Biosphärenreservat Rhön und seine nützlichen Projekte für ihre Zwecke, um gegen genehmigte Windkraftanlagen vorzugehen. Nach Sichtung der Akten müssen wir leider davon ausgehen, dass falsche Beobachtungen in der Rotmilankartierung erfasst wurden, um die Abschaltung des Windparks zu erwirken. Dies zeigen auch zwischenzeitlich vom Landkreis Fulda eingegangene Unterlagen. Fakt ist, es gab nach den uns vorliegenden Unterlagen zu keinem Zeitpunkt irgendeine für uns erkennbare fundierte Indikation auf die Anwesenheit von brütenden Rotmilanen an den benannten Orten. Der Gipfel war, dass uns vorgeworfen wurde, mit unseren Gutachtern die Vögel zu vergrämen, obwohl zeitgleich rund um den angeblich existierenden Horst Forstarbeiten stattgefunden haben", sagt Lothar Jestädt, Vorstand der Energiegenossenschaft.

Streitwert auf 193.867 Euro festgesetzt


Für die Energiegenossenschaft Eichenzell ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes Kassel nur ein erster Sieg. Das Gericht hat den Streitwert auf 193.867 Euro festgesetzt. Das Urteil basiert auf einem höchstrichterlichen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel. Zu prüfen ist für die Energiegenossenschaft nun, wie möglicherweise die Kartierer zur Rechenschaft gezogen werden können.

„Für die Zukunft wünschen wir uns eine andere Vorgehensweise und eine bessere Zusammenarbeit bei Konflikten. Die Zuständigkeit liegt nun beim Landratsamt in Fulda. Hierzu haben wir mit Landrat Bernd Woide schon vor einigen Wochen ein sehr gutes, konstruktives Gespräch geführt und hoffen, dass Auseinandersetzungen dieser Art in der Zukunft unnötig sind. Wer konstruktiv und zielorientiert miteinander redet, findet immer eine Lösung bei Konflikten.“ sagt Lothar Jestädt abschließend.+++

Lothar Jestädt
Foto: privat

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