Namentliche Abstimmung

SPD-Abgeordnete zur Wahlkreisreform - "Arnold hat Versprechen gebrochen"

Der Hessische Landtag in Wiesbaden
Foto: Hessischer Landtag, Kanzlei, Peter Wolf, 2017

15.12.2017 / REGION - "Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Walter Arnold hat im Landtag Eiterfeld abgewählt", kommentiert die SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Waschke das Abstimmungsverhalten Arnolds. Dieser hatte am Freitag in einer namentlichen Abstimmung für die Wahlkreisreform gestimmt und damit auch für eine Abspaltung Eiterfelds aus dem Wahlkreis 14.

Besonders bedauerlich sei es laut Waschke, dass der Vorsitzende der Kreis-CDU damit sein eigenes Versprechen gebrochen habe. „Noch vor kurzem hat er in einer Kolumne beteuert, dass er die Aufteilung des Wahlkreises nicht befürwortet, weil Eiterfeld im Landkreis Fulda verwurzelt sei. Im Landtag stimmt er jedoch prompt für die Aufteilung des Wahlkreises. Damit stimmt er gegen den eindeutigen Willen der Gemeinde Eiterfeld und des Kreistags des Landkreises, der in einer Resolution forderte, die Wahlkreisreform so nicht durchzuführen. Damit hat er die Chance vergeben den Menschen vor Ort zu beweisen, dass er zu seinem Wort auch steht“, erklärte Sabine Waschke.

Neben der Kritik am Abstimmungsverhalten des CDU-Abgeordneten hat Sabine Waschke aber auch rechtliche Bedenken an der Reform des Landtagswahlgesetzes. „Nach wie vor gibt es zum einen keine nachvollziehbare Begründung, warum bestimmte Gemeinden bestimmten Wahlkreisen zugeordnet werden. Es bleibt Verdacht im Raum, dass politische Gesichtspunkte hier eine Rolle gespielt haben. Zum anderen ist die Datenbasis völlig veraltet, obwohl die Rechtsprechung möglichst realistische und nahe Zahlen der Wahlberechtigten einfordert. CDU und Grüne liefern mit ihrer unprofessionellen Reform völlig unnötig gleich mehrere Wahlanfechtungsgründe“, so die Vorsitzende der Kreis-SPD.

Eine umfassende Wahlkreisreform sei für Waschke aufgrund der veränderten Bevölkerungszahlen zwingend notwendig. Jedoch müsse dies nach einem nachvollziehbaren und transparenten Verfahren erfolgen. „So kurz vor Jahresende waren Herr Arnold und ich uns einmal in einer Sache einig, bis es dann ernst wurde und es im Landtag zur Abstimmung ging. Da trennte sich wieder unsere Einigkeit“, resümiert die SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Waschke, die im Landtag für Eiterfeld stimmte.


MdL Warnecke: Regionale Bedenken spielen keine Rolle, rechtliche auch nicht

In namentlicher Abstimmung hat die Mehrheit aus CDU und Grünen das Wahlkreisreformgesetz im Landtag beschlossen. Die nachdrücklichen Bedenken, die sich in den Kreistagen Fulda und Hersfeld-Rotenburg sowie in den

Gemeindeparlamenten Eiterfelds und Ludwigsaus geäußert haben, spielten keine Rolle.
Aus seiner Ablehnung in der Abstimmung macht vor diesem Hintergrund der Wahlkreisabgeordnete Torsten Warnecke (Hersfeld – 11) keinen Hehl. Ausgerechnet der Wahlkreis Hersfeld, der keine übergroßen Probleme hat, wird durch die Verschiebung von fast 13.000 Einwohnerinnen und Einwohnern massiv betroffen. „Mir scheint, daß das Gesetz geflickschustert wurde. Das zeigt sich beispielsweise darin, daß offenbar ernsthaft geprüft wurde, nach der Wegnahme der flächengrößten und einwohnerstärksten Gemeinde Ludwigsau einen Ersatz in Grebenau zu suchen,“ verweist Warnecke auf nur eine Absurdität. Hat doch Ludwigsau gut 5.800, die Vogelsberger Gemeinde Grebenau gut 2.600 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Die Gemeinde Burghaun (gut 6.500) wird von der Mehrheit verworfen, weil die Gemeindegrenze längenmäßig kürzer zum Wahlkreis Hersfeld sei, als die von Eiterfeld (gut 7.500 Einwohnerinnen und Einwohner). Kein Wort in der Landtagsdebatte zum von Juraprofessor Dr. Will (Wiesbaden) in der Anhörung benannten Verbot, den Versuch zu unternehmen, mit Wahlkreisgrenzenänderungen andere parteipolitische Mehrheiten herbeizuführen. „Die SPD wird prüfen, ob eine Klage vor dem Staatsgerichtshof notwendig sein wird, um Rechtssicherheit herzustellen. Eine Neuwahl wegen einer Wahlanfechtung der Landtagswahl muß in 2018 vermieden werden,“ benennt Warnecke die weitere notwendige Aufgabe.

SPD lehnt die von CDU und Grünen verabschiedete Reform des Landtagswahlgesetzes wegen rechtlicher Bedenken ab

VOGELSBERGKREIS. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag Günter Rudolph hat die Ablehnung des von CDU und Grünen eingebrachten Gesetzentwurfes zur Reform des Landtagswahlgesetzes in der dritten Lesung mit weiterhin bestehenden rechtlichen Bedenken begründet. Rudolph sagte dazu am Freitag in Wiesbaden: „CDU und Grüne haben mit den eingebrachten Änderungsanträgen nicht wirklich was an dem aus unserer Sicht verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzentwurf verbessert. Auch hier gilt: Murks bleibt Murks.“

Es gebe auch weiterhin keine nachvollziehbare Begründung, warum bestimmte Gemeinden bestimmten Wahlkreisen zugeordnet würden. Der Wahlkreis 20 Vogelsberg ist vom Neuzuschnitt ebenfalls betroffen, da die Stadt Laubach aus dem Landkreis Gießen nach dem Willen von CDU und Grünen künftig dem Vogelsberger Landtagswahlkreis zugeschlagen wird. Der Verdacht eines offensichtlichen Handelns nach politischen Gesichtspunkten habe sich verstärkt. Die Rechtsprechung sei eindeutig, dass die parteipolitische Zusammensetzung von Wahlkreisen keine Rolle spielen dürfe. CDU und Grüne würde damit unnötig einen Wahlanfechtungsgrund liefern.

Zudem sei, so Rudolph, die zu Grunde liegende Datenbasis veraltet. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuordnung der Landtagswahlkreise beziehe sich auf die wahlberechtigte deutsche Bevölkerung zum Stichtag des 31. Dezember 2015. Es sei überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die schwarz-grüne Landesregierung nicht in der Lage sei, aktuelles Datenmaterial zur Verfügung zu stellen. Dabei sage die Rechtsprechung eindeutig aus, dass man möglichst nah an den realistischen Zahlen der Wahlberechtigten liegen müsse. Dies, so ein Sachverständiger, sei ein rechtlich schwerer Fehler im Gesetzentwurf. (hhb) +++

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