Fördermittel aus dem Stadtumbau

Wächtersbach erhält 2,16 Millionen Euro aus dem Stadtumbauprogramm


Foto: Stadt Wächtersbach

16.12.2017 / WÄCHTERSBACH - Völlig überrascht und erfreut zeigte sich Bürgermeister Weiher als dieser Tage der Förderbescheid „Stadtumbau in Hessen“ im Wächtersbacher Rathaus einging. Die Stadt Wächtersbach erhält im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau in Hessen“, das sich aus Fördermitteln von Bund, Land und einem kommunalen Eigenanteil zusammensetzt, eine Förderung von 2,16 Millionen Euro. Die Auszahlung erfolgt in unterschiedlichen Raten, verteilt auf die nächsten fünf Jahre. Gefördert werden können hiernach Maßnahmen mit einer Gesamtsumme von 3 Millionen Euro. Diese förderfähigen Kosten beinhalten insbesondere die Sanierung und den Umbau Schloss, ein verkehrsplanerisches Konzept, ein freiraumplanerisches Konzept Poststraße, ein Freiflächenkonzept Schlossumfeld, ein Anreizprogramm und Verfügungsfonds.



„Dies ist ein herausragender Start im Förderprogramm ,Stadtumbau in Hessen'. Unser Dank gilt insbesondere dem Hessischen Umweltministerium und der Hessen Agentur für die ausgesprochene Bewilligung. Hiermit erfährt unser Projekt ,Schloss' und die gesamte damit einhergehende Konzeptentwicklung eine große Anerkennung“, so Bürgermeister Weiher in seiner ersten Stellungnahme. Der Dank des Bürgermeisters gilt dem beauftragten Büro Rittmannsperger Architekten und den zuständigen Mitarbeitern innerhalb der Verwaltung, für die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten.

„Der Stadtumbau in Hessen hat eine Laufzeit von 10 - 14 Jahren, insoweit liegt noch eine lange Strecke mit einem großen Aufgabengebiet vor uns. Die ausgesprochene Bewilligung ist dabei eine Anerkennung und ein Ansporn gleichzeitig für unsere Arbeit, die wir gemeinsam Zug um Zug fortsetzen werden“, so Bürgermeister Weiher weiter. Der Entwurf des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wurde auf der Grundlage der Bürgerbeteiligung beim Ministerium eingereicht. Diese Einreichung war wiederum Voraussetzung für die Bewilligung der Fördergelder. Das Konzept wird nunmehr durch das Ministerium und die Hessen Agentur geprüft, ist gegebenenfalls zu überarbeiten und wird dann den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt, so das weitere Verfahren. Parallel dazu können die bewilligten Maßnahmen umgesetzt und der neue Antrag für 2018 vorbereitet werden. Die entsprechenden Mittel werden in den Haushalt 2018 eingestellt. +++

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