Nordhessische Kommunen klagen bereits

Windkraftplanungen: Hünfeld sieht sich überproportional belastet


Foto: Helmut Käsmann

15.12.2017 / HÜNFELD - Die Stadt Hünfeld sieht sich beim Teilregionalplan Energie Nordhessen überproportional durch Vorrangflächen für Windkraft belastet. Dies geht aus einer Informationsvorlage für die Stadtverordnetenversammlung hervor, die der Magistrat der Stadt Hünfeld jetzt beraten hat. Demnach sind insgesamt 543 Hektar in den Gemarkungen Michelsrombach und Dammersbach als Vorrangflächen vorgesehen. Dies sind nach den Worten von Bürgermeister Stefan Schwenk 4,5 Prozent des gesamten Stadtgebietes, also mehr als das doppelte der Landesvorgabe, die von zwei Prozent Vorrangflächen ausgeht.



Bei der Abwägung im Rahmen des Verfahrens seien die vorgetragenen Hinweise der Stadt Hünfeld in Bezug auf die Schutzgüter Mensch und AVI - Fauna mit Vogelschutz und Fledermausschutz weitestgehend unberücksichtigt geblieben. Dennoch will die Stadt Hünfeld vorerst auf ein eigenes Klageverfahren verzichten, da bereits die nordhessischen Städte und Gemeinden Korbach, Diemelsee, Diemelstadt und Willingen Normenkontrollanträge gestellt hätten. Nachfragen haben ergeben, dass diese Normenkontrollanträge durchaus gute Erfolgsaussichten haben und die Stadt Hünfeld deshalb auf ein eigenes Klageverfahren derzeit verzichten kann.

Bereits 2011 hatte die Stadtverordnetenversammlung einen Aufstellungsbeschluss für einen Teilflächennutzungsplan der Stadt Hünfeld zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windkraft gefasst. Dieses Planverfahren war allerdings nach der Offenlegung des Planentwurfs nicht fortgeführt worden, weil die notwendigen artenschutzrechtlichen Prüfungen noch nicht vorlagen und das Regierungspräsidium damals mit der Aufstellung des neuen Teilregionalplans Energie gerade erst begonnen hatte. Dessen Rechtskraft sei jedoch die Voraussetzung für eine Ausweisung von Windenergieflächen im Flächennutzungsplan der Stadt Hünfeld. Der Teilregionalplan Energie ist im Juni dieses Jahres in Kraft getreten.

Die Stadt beginnt daher nun im Rahmen der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hünfeld erneut mit dem Verfahren zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie. In diesem Verfahren fließen die neuesten Erkenntnisse aus dem zwischenzeitlich vorliegenden Gutachten zum Schutzgut Mensch mit den Prüfungsergebnissen zum Schattenwurf und den Lärmimmissionen sowie die Erkenntnisse aus den vorliegenden Gutachten zum Artenschutz ein, kündigt Bürgermeister Schwenk an. Die erste Offenlegung des Planentwurfs soll bereits im ersten Quartal 2018 stattfinden. +++

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