POLIZEIREPORT

Diebstahl im Drogeriemarkt

Der Polizeireport aus der Rhön.
Symbolbild: O|N

26.04.2024 / RHÖN (BAYERN) - Geparkten Pkw beschädigt


MELLRICHSTADT. Am Donnerstag stellte ein 19-Jähriger seinen Pkw ordnungsgemäß auf dem Karl-Reich-Platz ab. Als er zu seinem Mercedes zurückkam, stellte er eine Beschädigung an der Beifahrerseite fest. Der Geschädigte konnte jedoch Hinweise auf einen weiteren zuvor geparkten Pkw geben. Ob dieser den Schaden tatsächlich verursacht hat, müssen die weiteren Ermittlungen klären.

Verstöße bei Kontrollen des Schwerverkehrs

MELLRICHSTADT. Eine Sonderkontrolle des Schwerverkehrs führte eine Streife der PI Mellrichstadt am Donnerstag im hiesigen Dienstbereich durch. Hierbei ergab sich neben einigen Verstößen gegen Fahrpersonalgesetz, auch ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Bei der Kontrolle eines 27- jährigen Beifahrers stellte sich heraus, dass dieser lediglich im Besitz einer auf Thüringen räumlich begrenzten Aufenthaltsgestattung war. Somit hätte er sich zum Kontrollzeitpunkt nicht in Bayern aufhalten dürfen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde wurde die Feststellung der Beamten bestätigt. Der 27-Jährige erhält nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Bei den Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz handelte es sich in allen Fällen um nicht oder nur ungenügend ausgefüllte Kontrollblätter für Lenk- und Ruhezeiten.

Diebstahl im Drogeriemarkt

HAMMELBURG. Bad Kissingen: Beim Verlassen eines Drogeriemarktes von drei Jugendlichen am Donnerstag gegen 13.15 Uhr schlug die Alarmanlage des Geschäftes an. Während der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, dass die Jugendlichen gemeinschaftlich zwei Geldbörsen im Wert von 24 Euro in einen Rucksack steckten und im Anschluss das Geschäft ohne diese zu bezahlen, verlassen wollten. Die Erziehungsberechtigten wurden verständigt und ein Strafverfahren wurde eingeleitet

Zusammenstoß nicht bemerkt


BAD KISSINGEN. Die Fahrerin eines VW-Busses verständigte am Donnerstagnachmittag die Polizeiinspektion Bad Kissingen, da ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in der Steubenstraße in der Zeit zwischen 15.15 und 15.30 Uhr im Bereich des linken Hecks durch einen bis dahin Unbekannten beschädigt wurde. Während der Unfallaufnahme durch die Polizei kam der Fahrer des verursachenden Fahrzeugs zur Unfallstelle. Er gab an, den Zusammenstoß nicht bemerkt zu haben. Der entstandene Schaden beläuft sich auf circa 3.000 Euro.

Beim Rangieren kam es zum Schaden

BAD KISSINGEN. Eine Mercedes-Fahrerin stieß am Donnerstagmorgen, gegen 08.00 Uhr, beim Rangieren in der Steinstraße gegen einen Seat. Der entstandene Schaden beläuft sich auf circa 1.000 Euro. Zur Schadensregulierung wurden die Personalien ausgetauscht. Die Unfallverursacherin erhielt eine Verwarnung.

Unfallverursacher konnte ermittelt werden

BAD KISSINGEN. Eine aufmerksame Zeugin konnte am Mittwoch einen Unfall auf dem Parkplatz des Fachmarktzentrums in Garitz beobachten. Die Dame teilte der Fahrerin des beschädigten Fahrzeugs das Kennzeichen des verursachenden Fahrzeugs mit. Aufgrund der Zeugenangaben konnte der Unfallfahrer ermittelt und an seinem Fahrzeug einen korrespondierenden Schaden sowie Farbabrieb festgestellt werden. Der Unfallverursacher gab die Fahreigenschaft zu. Zudem teilte er mit, dass er den Zusammenstoß nicht bemerkt hat. Der Gesamtschaden beläuft sich auf mindestens 1.500 Euro.

Vorfahrt "rechts vor links" nicht beachtet

MÜNNERSTADT. Zu einem Unfall mit einem Schaden von circa 5.500 Euro kam es Donnerstagmorgen, kurz nach 10.30 Uhr, an der Kreuzung Seminarstraße / Lauergässchen. Ein Ford-Fahrer befuhr die Seminarstraße und es kam zum Zusammenstoß mit einem aus dem Lauergässchen kommenden, vorfahrtsberechtigten Opel. Verletzt wurde bei dem Zusammenstoß glücklicherweise niemand. An dieser Kreuzung gilt die Vorfahrtsregel "rechts vor links".

Mit falschem Fahrschein Bus gefahren

GROßEIBSTADT. Am Donnerstagmorgen wurde die Streife von einem Busfahrer zur Hilfe gerufen. Eine 24-Jährige wollte mit dem Fahrschein einer anderen Person Bus fahren. Da die Dame sich nicht ausweisen konnte und äußerst unkooperativ war, musste sie die Beamten mit zur Dienststelle begleiten. Nachdem ihre Identität ermittelt worden war, stellte sich heraus, dass die Dame zur Fahndung bzw. Aushändigung eines Strafbefehls ausgeschrieben war. Dies wurde durch die Beamten erledigt und die Frau wieder entlassen.

Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz

BAD NEUSTADT. Ein Polizeibeamter stellte in seiner Freizeit einen entstempelten Pkw fahrend in Bad Neustadt fest. Bei der anschließenden Kontrolle gab die junge Frau an, dass sie den Kfz-Versicherungsbetrag bereits überwiesen hätte und nur noch auf die EVB-Nummer warte. Die 39-jährige Frau dachte, dass ihr Fahrzeug nach Überweisung des ausstehenden Versicherungsbeitrages automatisch wieder versichert sei und fuhr zum Einkaufen nach Bad Neustadt. Die Frau erwartet nun eine Anzeige wegen des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz. +++

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