Dritter Fahrer weiterhin flüchtig

Nach tödlichem Unfall auf A66: Raser stellt Bedingungen

Der Verteidiger des dritten Rasers habe nun eine Haftbeschwerde beim Frankfurter Amtsgericht eingereicht.
Symbolbild O|N

28.10.2020 / HOFHEIM - Vor zweieinhalb Wochen kam es auf der A66 bei Hofheim zu einem tödlichen Unfall durch ein illegales Autorennen. Während zwei Sportwagenfahrer schnell ausfindig gemacht waren, tauchte der dritte unter. Nun möchte sich der Lamborghini-Fahrer stellen, allerdings unter der Bedingung, den Haftbefehl gegen ihn fallen zu lassen, berichtet Hessenschau.de.



Die Frankfurter Staatsanwaltschaft weigert sich allerdings, dieser Forderung nachzukommen. Da der 34-Jährige noch immer auf der Flucht sei, bestehe weiterhin dringender Tatverdacht und damit ein Haftgrund, erklärt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber dem HR. Die Haftbefehle gegen die beiden anderen Fahrer wurden hingegen bereits aufgehoben, da der anfängliche Verdacht des Mordes durch ein illegales Autorennen aufgrund einer neuen Beweislage nicht mehr bestand.

Stattdessen geht es nun lediglich um die Ermittlung wegen eines illegalen Rennens. Durch ein Gutachten kam heraus, dass ein weiteres Auto, welches nicht mit dem Rennen in Verbindung stand, auf der Autobahn ausgeschert sei und einer der Raser deswegen habe ausweichen müssen, wodurch die Kollision mit der 71-jährigen Fahrerin zustande kam. Dadurch droht den Angeklagten im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren. Der Verteidiger des dritten Rasers habe nun aber zunächst eine Haftbeschwerde beim Frankfurter Amtsgericht eingereicht, um den weiterhin bestehenden Haftbefehl aufheben zu lassen. (Joana Schneider) +++

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