"Sitzungen weitgehend beschränken"

Bistum Fulda warnt vor Dynamik der Corona-Situation

Der Dom zu Fulda
Foto: O|N-Archiv

26.10.2020 / FULDA - Mit Blick auf die stark steigenden Corona-Infektionszahlen weist das Bistum Fulda seine Pfarrgemeinden auf die Komplexität und Dynamik der Lage hin. "Da das Infektionsgeschehen sehr dynamisch und örtlich unterschiedlich ist, kommt es in den einzelnen Landkreisen und Städten - auch bezogen auf das kirchliche Leben - zu unterschiedlichen Regelungen", heißt es in einem vom Generalvikariat Fulda verschickten Rundschreiben. Wie aus einer am Sonntag (25.) verbreiteten Medieninformation dazu weiter hervorgeht, ist im Bistum Fulda bislang kein einziger Fall bekannt geworden, bei dem die Teilnahme an einem katholischen Gottesdienst zu einer Ansteckung geführt hätte: "Die strenge Beachtung aller Vorschriften und Hygiene-Regeln kann dazu beitragen, dass dies auch in den nächsten Wochen bleibt."



 "Mund-Nasen-Bedeckung nun auch am Sitzplatz"

Da mit Blick auf die kräftig angestiegenen Infektionszahlen in zahlreichen Landkreisen am Wochenende neue "Allgemeinverfügungen" rechtskräftig wurden, müssen (zum Beispiel auch im Landkreis Fulda) Besucher von "Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften" nun bei Gottesdiensten (und Trauerfeierlichkeiten) auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Maßgeblich für die Pfarrgemeinden und Einrichtungen sind - neben den Regelungen des Bistums (www.bistum-fulda.de) - die konkreten Allgemeinverfügungen in den jeweiligen Landkreisen beziehungsweise Städten. Veranstaltungen wie zum Beispiel Verwaltungsrats- und Pfarrgemeinderatssitzungen bleiben  - unter Beachtung bestehender Abstands- und Hygieneregelungen - weiterhin möglich: "Diese Sitzungen sollten aber auf das notwendigste Maß beschränkt werden." 

"Bleiben Sie gesund und seien Sie behütet"

In diesem Zusammenhang weist das Generalvikariat die Gemeinden auf die Möglichkeit hin, bei dringlichen Angelegenheiten im Verwaltungsrat, im "Umlaufverfahren" zu entscheiden: Beschlüsse könnten so - im Sinne des § 126b BGB – auch per E-Mail – herbeigeführt werden(vgl. § 12. Abs. 6 KVVG). Die Coronaschutz-Anweisungen des Bistums für Geistliche, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche sowie deren Vereine und Verbände werden derzeit an die aktuelle Situation derzeit angepasst. Unabhängig von den bestehenden Regelungen und Vorgaben gilt weiterhin die "AHA-Regel plus L": Abstand – Hygiene – Alltagsmaske plus Lüften. Generalvikar Christof Steinert wünscht in seinem Rundschreiben an alle Gemeinden und Mitarbeitenden im Bistum Fulda: "Bleiben Sie gesund und seien Sie behütet."

Das mit Blick auf die Corona-Pandemie im Bistum Fulda eingerichtete Expertengremium wird am Montag (26.) über weitere Empfehlungen und Konsequenzen beraten. Zur Beratung von Pfarrgemeinden und Einrichtungen der Kirche hatte das Bistum bereits im Frühj​ahr eine Hotline eingerichtet, die Informationen und Auskünfte zum Thema "Coronavirus und Auswirkungen auf die Kirche" (Hotline: 0661/87888) gibt. Anfragen per E-Mail können auch über corona-hotline@bistum-fulda.de gestellt werden. ​(pm)+++

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