Ab 17. August

Hessen ermöglicht kostenfreie Tests für Erzieher und Tagespflegepersonen

Hessen ermöglicht kostenfreie Corona-Tests für Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagespflegepersonen
Symbolbild: O|N

08.08.2020 / WIESBADEN - Die Hessische Landesregierung ermöglicht Fachkräften und sonstigen Kräften in der unmittelbaren Arbeit mit Kindern sowie Tagespflegepersonen, sich kostenfrei auf SARS-CoV-2 testen zu lassen. "Wir nehmen die Sorgen vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung ernst. Denn das Abstandsgebot und auch die Mund-Nasen-Bedeckung sind im Alltag bei der Arbeit mit Kindern in Kitas oder der Kindertagespflege nicht oder nur eingeschränkt realisierbar", betont Anne Janz, Staatssekretärin des Ministeriums für Soziales und Integration.



Das Angebot gilt zwischen dem 17. August und dem 8. Oktober, ein Test ist alle 14 Tage möglich. "Wir hoffen, dass wir mit diesem Service-Angebot des Landes dazu beitragen, bestehende Sorgen vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 in der Zeit der vollständigen Aufnahme des Regelbetriebes nach den Sommerferien begegnen zu können", so Janz.

Voraussetzung für dieses Testverfahren, bei dem das Land Hessen die Kosten für die oben genannten Personengruppen übernimmt, ist unter anderem, dass keine konkreten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion vorliegen oder ein kein anderer, bundesrechtlich geregelter Testanlass, zum Beispiel für Reiserückkehrer, vorliegt. Hierzu wurde in Anlehnung an die seitens des Hessischen Kultusministeriums für die hessischen Lehrkräfte an Schulen getroffene Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine entsprechende Vereinbarung seitens des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration geschlossen.

"Wichtiger Beitrag zur Eindämmung des Virus"

"Im Sinne eines auch in Zeiten der Pandemie möglichst reibungslos funktionierenden Regelbetriebs der hessischen Kindertagesstätten und -tagespflegestellen und vor dem Hintergrund aktuell wieder steigender Infektionszahlen geben wir den in diesen Einrichtungen tätigen Personen gerne die Möglichkeit, sich regelmäßig auf das Coronavirus testen zu lassen", sagt der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, Frank Dastych.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Eckhard Starke erklärt: "Mit der Unterstützung unserer Mitglieder, den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, leisten wir so einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Virus. Dass wir mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration in vergleichsweise kurzer Zeit eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, zeugt einmal mehr von der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit beider Häuser."

Der Test kann nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung in jeder Vertragsarztpraxis, die sich an der Testung beteiligt (sogenannten Testpraxen) durchgeführt werden. Ab dem 13. August sind die Testpraxen über die Filterfunktion der Arztsuche abrufbar (www.arztsuchehessen.de; Genehmigung "Testungen von Erziehern auf SARS-CoV-2").  Bei negativem Ergebnis wird die getestete Person durch die Arztpraxis direkt informiert, im Fall eines positiven Testergebnisses wird dieses direkt vom Labor an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet, welches alle weiteren Schritte unternimmt und die getestete Person informiert. Weitere Infos gibt es auf www.hessenlink.de/HMSI35 ab dem 13. August. (pm) +++

X