Widerstand gegen Polizisten angeklagt

Riesen-Besucherandrang im Amtsgericht - Prozess muss verschoben werden

Dieser Raum des Amtsgerichts Fulda war definitiv zu klein
Fotos: Hendrik Urbin

02.07.2020 / FULDA - Pünktlich um 9 Uhr sollte am Donnerstagmorgen eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Fulda stattfinden. Angeklagt ist ein 51-Jähriger, dem zur Last gelegt wird, am 14.04.2019 Widerstand gegenüber zwei Polizeibeamten geleistet, diese beleidigt und eine Körperverletzung begangen zu haben. Er soll die wegen einer Ruhestörung herbeigerufenen Beamten beschimpft, sich einem ihm gegenüber ausgesprochenen Platzverweis widersetzt und einen der beiden Polizeibeamten durch einen Schlag verletzt haben.


Der Angeklagte hatte an diesem Abend in einer Fuldaer Lokalität mit Freunden, Verwandten und Bekannten ausgiebig seinen 50. Geburtstag gefeiert. Die Polizisten waren wegen Nachbarbeschwerden über zu laute Musik gegen zwei Uhr nachts gerufen worden. Was sich dann vor dem Lokal auf dem Parkplatz tatsächlich zwischen den Beamten und dem Angeklagten abgespielt hat, darin gehen die Meinungen der zahlreichen Gäste und Zeugen und der hinzugerufenen Streifen weit auseinander. Tatsache ist, dass sich aus einer mehr oder weniger gewöhnlichen nächtlichen Ruhestörung ein veritabler Großeinsatz der Polizei entwickelte und der Angeklagte die Nacht in einer Zelle verbracht hat.

Der ohnehin schon kleine Gerichtsaal im Amtsgericht war heute Morgen dem Ansturm der zahlreichen Zuschauer nicht gewachsen. Wegen der Coronabedingten Abstandsregeln waren nur vier Zuschauerplätze vorhanden, die den Pressevertretern vorbehalten waren. Richter Johannes Winter hatte mit einem solchen Interesse nicht gerechnet und konstatierte angesichts der vielen vor der Tür wartenden Zuschauer, dass so dem öffentlichen Interesse nicht nachgekommen werden könne. Nach Rücksprache mit den Prozessbeteiligten beschloss er, die Verhandlung auf einen neuen Termin und in einen größeren Raum zu verlegen. Der Verteidiger kündigte außerdem an, noch zusätzliche 30 Zeugen benennen zu wollen, so dass ein Verhandlungstag für deren Vernehmung nicht ausreichen werde. Vermutlich kann der Prozess erst im September oder gar im Dezember stattfinden.(Carla Ihle-Becker)+++

X