29-Jähriger in Untersuchungshaft

61 Verletzte bei Karneval: Ermittlungen laufen - Fahrer nicht betrunken

Die Unglücksstelle in Volkmarsen
Foto: picture alliance / dpa / Uwe Zucchi

26.02.2020 / VOLKMARSEN - Ein 29-jähriger Mann aus dem Raum Volkmarsen (Kreis Waldeck-Frankenberg) ist am Montagnachmittag während des Rosenmontagsumzuges in eine Menschenmenge gefahren. Insgesamt 61 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Aktuell befinden sich noch 35 Personen in stationärer Behandlung im Krankenhaus.

Weitere 17 Personen wurden ambulant behandelt beziehungsweise konnten das Krankenhaus bereits verlassen. Unter den verletzten Personen befinden sich auch 18 Kinder, erklärte die Polizei Nordhessen am Dienstag. Laut Medienberichten sind die Verletzten zwischen zwei und 85 Jahre alt.

Die Motivlage des - so die Polizei - Täters ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Ermittlungen dahingehend laufen weiterhin auf Hochtouren, so die Polizei. Der Mann sei nicht alkoholisiert gefahren, ob Drogen eine Rolle spielen sei noch unklar. Eine weitere männliche Person wurde gestern am Tatort vorläufig festgenommen. Ihr werde eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen ("Gaffer-Video").



In der katholischen Pfarrkirche St. Marien in Volkmarsen fand am Dienstag um 18:00 Uhr ein ökumenischer Gottesdienst für die Verletzten der Tat vom Montag sowie deren Angehörige und die Einsatzkräfte statt. Bischof Dr. Michael Gerber und Bischöfin Prof. Dr. Beate Hofmann nahmen gemeinsam am ökumenischen Gottesdienst teil. 

Unter anderem besuchten außerdem Ministerpräsident Volker Bouffier, Innenminister Peter Beuth, Bürgermeister Hartmut Linnekugel und Christian Diste von der örtlichen Karnevalsgesellschaft den Gottesdienst. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Ministerpräsident Volker Bouffier hatten ihre Betroffenheit zum Ausdruck gebracht.

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main am Dienstagabend mitteilte, befindet sich der 29-Jährige nun wegen wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Untersuchungshaft. (Hans-Hubertus Braune) +++

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