Bestätigung durchs Verwaltungsgericht Kassel

FWG-Fraktionsvorsitzender Brand: "Vorhaltegebühr bei Biotonnen rechtswidrig"


Symbolbild: Pixabay

15.08.2017 / REGION - In einer Pressemitteilung meldet sich der Fraktionsvorsitzende der FWG im Kreistag Hersfeld-Rotenburg, Jörg Brand, zum Thema "Vorhaltegebühr bei Biotonnen" zu Wort: "Das Verwaltungsgericht in Kassel hat nunmehr in dieser obskuren Angelegenheit im Namen des Volkes das Urteil gesprochen. Die rechtswidrigen MZV-Bescheide werden aufgehoben, und der MZV hat auch alle damit verbundenen Kläger- und Gerichtskosten - und natürlich seine eigenen Ausgaben - zu tragen", heißt es dort.



Der Müllabhol-Zweckverband „Rotenburg“ (MZV) hatte 2014 zur Steigerung seiner Einnahmen die sogenannte „Vorhaltegebühr“ - eine Art Strafgebühr - erfunden, um gegen diejenigen Bürger Kasse zu machen, die ihren Bioabfall auf dem eigenen Grundstück selbst kompostieren. Dagegen erhob sich aus der Bevölkerung großer Widerspruch. Die MZV-Verantwortlichen schickten an die betroffenen 135 Widerspruchsführer wider besseren Wissens Widerspruchsbescheide, woraufhin 42 vor das Verwaltungsgericht Kassel zogen. Davon 40 innerhalb einer Klägergemeinschaft, die sich durch die Starkanzlei Posch in Kassel vertreten ließ, was Jörg Brand organisierte.

Brand: „Die grandiose Fehlleistung der MZV-Funktionäre, gegen Bürger eine schon im Ansatz rechtswidrige Willkürgebühr durchzudrücken, ist beispiellos und zugleich beängstigend gewesen. Insbesondere deswegen, weil das Unrecht nicht von Irgendwo seinen Ausgang nahm, sondern aus einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft heraus wie dem MZV, in dessen verantwortlichem Gremium die Bürgermeister Grunwald (CDU), Becker (CDU) und Hassl (parteilos) sowie elf Parlamentarier und der allein tonangebende UBR-Vorsitzende Hartmut Grünewald aus Rotenburg als Hauptverantwortlicher sitzen!“

Der Sieg der 42 betroffenen Klägerinnen und Kläger zeige auf, wie wichtig es sei, sich nicht alles gefallen zu lassen und für sein Recht zu kämpfen. Der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland liefere nicht immer an Vernunft, Lebensrealität und den Normen des Grundgesetzes orientierte diskriminierungsfreie Entscheidungen frei Haus, aber er biete jederzeit die Möglichkeit, sie engagiert zu suchen und zu finden.

Brand: „Andererseits sollten jedoch jetzt alle an dieser rechtswidrigen Handlung beteiligten Personen die einzig mögliche Konsequenz ergreifen und aus Scham ihren Hut nehmen und ihre Mandate niederlegen. Allen voran der MZV-Verbandsvorsitzende Hartmut Grünewald, der seinen Verband in fragwürdiger Weise führt. Er hat offenkundig das lange vor der entscheidenden MZV-Gremiensitzung am 10.12.2014 (Beschluss zur Einführung der Vorhaltegebühr) bekannte Rechtsgutachten, das vor der Einführung einer Vorhaltegebühr ausdrücklich und begründet warnte, nicht öffentlich gemacht und zur Diskussion gestellt. Er hat damit extrem wider besseren Wissens gehandelt und so seine Amtspflicht verletzt, Schaden vom MZV abzuwenden.“

Grünewald habe damit den MZV wissentlich in diese Klagewelle geführt, die diesem nunmehr eine fünfstellige Summe koste. Wobei man nicht vergessen dürfe, dass das kein Geld sei, dass Herr Grünewald zahle, sondern letztlich ohne Ausnahme alle anschlusspflichtigen Bürger. In diesem Zusammenhang könne auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass die lukrative Rechtsvertretungen des MZV durch ein weiteres Mitglied der Grünewald-UBR Rotenburg stattfinde, was zusätzlich bedenklich sei.

"Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! - Der MZV hat einen Neuanfang verdient – offen, fair und transparent. Die am MZV beteiligten Gemeinden Bebra, Rotenburg und Ronshausen sollten sich einmal Gedanken über diese Situation machen, ob sie das Geschehen einfach so (weiter) tolerieren können. Bürgernahes Streben und ehrenamtliches Engagement geht anders: Ohne eigene persönliche Interessen oder die von Freunden und schon gar nicht auf Kosten der Bürger", so Brand abschließend. +++



Der Fraktionsvorsitzende der FWG im Kreistag Hersfeld-Rotenburg, Jörg Brand
Foto: ON-Archiv

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