Ministerin: „Hünfeld ein Erfolgsmodell"

Evaluierung der teilprivatisierten JVA abgeschlossen - Vertrag kann verlängert werden


Foto: Harald Friedrich

28.06.2017 / HÜNFELD - Mit der Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hünfeld am 1. Januar 2006 hatte Hessen als erstes Bundesland nicht-hoheitliche Betriebsleistungen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt im Umfang von ca. 40 Prozent an einen privaten Dienstleister übertragen. Nach europaweiter Ausschreibung schloss das Land Hessen im Jahr 2012 einen entsprechenden Betreibervertrag mit der Firma steep GmbH. Dieser Vertrag endet am 31. Dezember 2018.

Gemäß § 17.3 des Vertrages steht dem Auftraggeber jedoch ein Optionsrecht zu, wonach sich die Vertragslaufzeit um weitere drei Jahre verlängert, wenn der Auftraggeber dem Betreiber dies spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich anzeigt. Mit der Ausübung des Optionsrechts verlängert sich die Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2021. Im Koalitionsvertrag vom 23. Dezember 2013 wurde hinsichtlich des teilprivatisierten Betriebs der JVA Hünfeld festgehalten, dass die Teilprivatisierung der JVA Hünfeld rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages geprüft und bei Wirtschaftlichkeit und Effizienz fortgesetzt wird.

Zur Vorbereitung dieser Entscheidung wurde nach Ablauf der Hälfte der Vertragslaufzeit Ende 2015 erneut eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der teilprivatisierten Leistungen durch einen externen Dienstleister durchgeführt. Dabei wurde ein Vergleich zwischen den angebotenen Leistungen und einem (fiktiven) vollstaatlichen Betrieb der JVA Hünfeld vorgenommen.

Über die gesamte Vertragslaufzeit hat die sorgfältig durchgeführte Untersuchung ergeben, dass das Land durch die Teilprivatisierung jährlich 776.080 Euro einspart. Damit hat die Praxis den vor Vertragsschluss anvisierten Kostenvorteil von ca. 17.000 Euro leicht übertroffen. Für den Zeitraum 2016 bis 2018 kommt die aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung auf durchschnittliche Kostenvorteile in Höhe von 788.268 Euro, mithin steigen die jährlichen Kostenvorteile für das Land leicht und beharrlich.

„Diese Wirtschaftlichkeitsberechnung ist die Grundlage und solide Basis für eine Verlängerung der Vertragslaufzeit. Die Landesregier-ung wird deshalb von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und die Vertragslaufzeit um weitere drei Jahre verlängern. Die Teilprivatisier-ung der JVA Hünfeld ist ein Erfolgsmodell. Wir erleben dies nicht nur jeden Tag in der Praxis, in der die Zusammenarbeit mit dem privaten Betreiber reibungslos funktioniert. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuch-ung zeigt auch, dass die Teilprivatisierung wirtschaftlich und effizient ist“ so Eva Kühne-Hörmann.

Das Vertragsvolumen für die Verlängerung umfasst ca. 4,825 Millionen Euro jährlich. Die Justizministerin betonte, dass auch weiterhin keine hoheitlichen Aufgaben privatisiert werden. „Weder die Gesamtver-antwortung für die Anstalt noch vollzugliche Entscheidungen oder Fragen der Sicherheit sind von der Teilprivatisierung betroffen. Die Teilprivatisierung betrifft ausschließlich Dienst- und Serviceleistungen wie zum Beispiel die Reinigung und Instandhaltung der Anstalt, den Betrieb der Küche oder die Organisation einiger Freizeitangebote für die Inhaftierten.

Informationen zur Justizvollzugsanstalt Hünfeld

In der Justizvollzugsanstalt Hünfeld stehen 507 Haftplätze zur Verfügung, zum 31.05.2017 war sie mit 483 Gefangenen belegt. Die Justizvollzugsanstalt Hünfeld ist zuständig für den Vollzug von Frei-heitsstrafen an männlichen Erwachsenen bis zu 24 Monaten. Ausge-nommen sind Straftäter mit versuchten oder vollendeten Tötungs- und/oder Sexualdelikten. Behördenleiter: Leitender Regierungsdirektor Lars Streiberger. Ebenfalls ist sie für Erstverbüßer mit Freiheitsstrafen von mehr als 24 bis 60 Monate nach Maßgabe der Entscheidung der Einweisungskommission zuständig. Hier sind Straftäter mit groben Gewalt-, Tötungs- oder Sexualdelikten ausgenommen.
Bei Freiheitsstrafen von mehr als 42 bis 60 Monaten nach Maßgabe der Entscheidung der Einweisungs-kommission ist die Justizvollzugsanstalt Hünfeld ebenso zuständig. Ausgenommen sind Straftäter mit Sexual- und Tötungsdelikten. Gleichzeitig beinhaltet die Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Hünfeld die Ersatzfreiheitsstrafen sowie vollzugsöffnende Maßnahmen für geeignete Strafgefangene aus den Justizvollzugsanstalten Butzbach und Kassel I +++

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann
Fotos (2): Christian Stadtfeld
Der amtierende JVA-Leiter Lars Streiberger...

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