Den Pflegeberuf wieder attraktiv machen
Gesundheitswissenschaftler fordert Personalstandards in stationärer Pflege
03.12.2016 / FULDA -
Um die Personalausstattung in der Kranken- und stationären Altenpflege zu verbessern, hat Professor Dr. Klaus Stegmüller vom Fachbereich Pflege und Gesundheit an der Hochschule Fulda dem Gesundheitsausschuss des Bundestags die sofortige Umsetzung eines umfassenden Maßnahmenpakets empfohlen. Stegmüller hatte am Mittwoch dieser Woche als Einzelsachverständiger zur Personalsituation in Kliniken und Altenpflegeheimen Stellung genommen. "Es besteht akuter Handlungsbedarf, damit eine verbesserte Personalausstattung in den Krankenhäusern, Abteilungen und Stationen schnell wirksam werden kann", sagte er in der Anhörung. Eine bessere Personalausstattung sei nicht nur eine wichtige Voraussetzung, um die Versorgungsqualität in der stationären Pflege zu verbessern, sie könne auch entscheidend dazu beitragen, den Pflegeberuf wieder attraktiver zu machen.
Der Experte für Gesundheits- und Pflegepolitik plädierte für eine gesetzliche Personalbemessung für deutsche Akutkliniken, deren Einhaltung die Bundesländer überwachen sollten. Der notwendige Finanzbedarf für eine bessere Personalausstattung solle je zu einem Drittel von den Bundesländern, den Kostenträgern sowie den Kliniken durch interne Umschichtung gedeckt werden. Ziel müsse unter anderem sein, den Krankenhäusern den Druck zu nehmen, notwendige Investitionen aus den laufenden Einnahmen oder gar dem Abbau von Pflegepersonal zu finanzieren.
Stegmüller verwies auf Studien aus den USA, die den engen Zusammenhang zwischen einer guten Personalausstattung in der stationären Krankenhaus- wie auch Altenpflege und einer qualitativ hochwertigen Versorgung gut dokumentierten. Sie hätten gezeigt, dass sich vor allem Neueinstellungen von Pflegefachkräften positiv auf die Pflegequalität auswirkten. So sei die Sterblichkeit von Patientinnen und Patienten in Kliniken mit einer besseren Ausstattung an qualifizierten Pflegekräften niedriger als in Kliniken mit einer geringeren Personalausstattung in der Pflege. Umgekehrt gäbe es starke Anzeichen dafür, dass eine niedrige Personalausstattung Fehler bei der Medikation begünstige und die Gefahr von Infektionen im Krankenhaus erhöhe.
Gleichermaßen kritisch sei die Situation in der stationären Altenpflege zu beurteilen, wo die steigenden Anforderungen zu deutlich steigenden Belastungen für Pflegekräfte führten, und zwar nicht nur aufgrund der wachsenden Zahl Pflegebedürftiger, sondern beispielsweise auch durch die Zunahme Pflegebedürftiger, die nur noch über eine eingeschränkte Alltagskompetenz verfügten.
Für die stationäre Altenpflege sehe das zweite Pflegestärkungsgesetz zwar ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs vor, doch das allein werde weder die Personalausstattung in den Einrichtungen noch die Pflegequalität verbessern, gab Stegmüller zu bedenken. So sehe er die Gefahr, dass bevorzugt Pflegehilfskräfte eingestellt würden, um die Mindeststandards zu erfüllen. Stegmüller fordert daher, die zuständigen Behörden in den Bundesländern zu verpflichten, den Personalbedarf zu überprüfen. Um eine "Flickenteppich" landesgesetzlicher Regelungen zu verhindern, sei es darüber hinaus wichtig, einheitliche Mindeststandards zur Personalbemessung. (pm) +++