Gerichtliche Klärung wird wahrscheinlich

Bürgermeister KOLB bleibt gelassen: " Wir haben auch ein Gutachten"

IG Sachsenhausen vs. Bürgermeister Dieter Kolb

24.10.2016 / EICHENZELL - Auf die Veröffentlichung des Wuppertaler Gutachters angesprochen, der für die Bürgerinitiative "IG Sachsenhausen" die Notwendigkeit einer grundhaften Straßenerneuerung in Sachsenhausen verneint hat, reagiert Eichenzells Bürgermeister Dieter Kolb (parteilos) auf Nachfrage von O|N ganz gelassen. Er sei bereits im Vorfeld über die Einschätzung des externen Gutachters der IG informiert worden. Demnach sei eine grundhafte Erneuerung der Straße unnötig, aufgrund falscher Annahmen und Berechnungen werde die Straße 250 Prozent teurer als notwendig, hatte der Wuppertaler Gutachter Beckedahl auf circa 60 Seiten ausgeführt, auch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel aus dem Jahr 2015 untermauere die Forderungen der Anlieger. "Die Bürgerinitiative versucht jetzt mit allen Mitteln, die Umlage zu kippen. Das ist legitim und ihr gutes Recht", sagt Kolb. "Und Urteile gibt es mittlerweile sehr viele - das besagt noch nichts, denn jeder Fall liegt anders".



Inhaltlich sei zu sagen, dass sich natürlich auch die Gemeinde Eichenzell mit einem ausführlichen Gutachten abgesichert habe, bevor sie sich zum jetzt praktizierten Umlageverfahren entschlossen habe. Die Experten des Städte- und Gemeindebunds hätten sich sorgfältig vorbereitet und die Gemeinde eingehend beraten. 1,17 Millionen Euro soll die grundhafte Straßenerneuerung insgesamt kosten, wovon die Kommune die eine Hälfte übernimmt. Rund die Hälfte des Geldes sollen die Anwohner zahlen - allerdings in vier Raten gesplittet. Die Beiträge für die 74 Betroffenen belaufen sich laut Kolb zwischen 700 und an die 10.000 Euro für die erste Marge. Die Anwohner sind damit nicht einverstanden und scheuen auch den Weg einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht, - so haben sie bereits angekündigt.

Auch er glaube, dass die Auseinandersetzung um die Kostenfrage nicht mehr in Gesprächen auf gemeindlicher Ebene zu lösen sei, sagt der Bürgermeister. Wenn die IG schriftlich Widerspruch gegen die anteilige Umlegung der Sanierungskosten eingelegt habe, gehe die ganze Angelegenheit erstmal zur Anhörungsstelle des Landkreises. Wenn eine solche außergerichtliche Einigung dort auch nicht möglich sei, müsse das Verwaltungsgericht in Kassel entscheiden. "Da das Gericht außerordentlich viel zu tun habe, sei eine Entscheidung frühestens nach Ablauf eines Jahres zu erwarten." Ein solches Verfahren mache sehr viel Arbeit für alle Beteiligten, sagt Bürgermeister Kolb. Doch momentan scheine es dazu keine Alternative zu geben. Carla Ihle-Becker+++

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