Veritabler Sieg für Neuro-Chirurgen

Oberlandesgericht weist Unterlassungsklage gegen Dr. AL-HAMI endgültig ab

Dr. Samir Al-Hami fühlt sich voll rehabilitiert

27.08.2016 / FULDA - Für den Fuldaer Neurochirurgen Dr. Samir Al-Hami ist die Welt wieder in Ordnung. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat seine Sicht der Dinge in allen Punkten bestätigt und die Unterlassungsklage einer neurochirurgischen Praxisgemeinschaft aus Fulda gegen ihn endgültig abgewiesen. Die Kläger müssen die Gerichtskosten in voller Höhe tragen und können auch keine höhere gerichtliche Instanz mehr bemühen: eine Revision ist nicht zugelassen. "Ich fühle mich vom Oberlandesgericht zu hundert Prozent darin bestätigt, mir mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht beschneiden zu lassen - von niemandem", kommentiert der 61-Jährige die juristische Entscheidung vom 3. August 2016. Der immerhin fast drei Jahre dauernde Rechtsstreit hatte sich an dem Text einer ganzseitigen Anzeige von Al-Hami in der Fuldaer Zeitung entzündet. Dort hatte der Neuro-Chirurg seine als Patientenaufklärung verstandene Aussage getroffen: "Ärzte, die nicht im reinen Angestelltenverhältnis im Krankenhaus arbeiten, unterliegen immer der größten Versuchung, durch mehr Operationen mehr zu verdienen. Nicht selten gibt es Praxisärzte, die an drei und mehr verschiedenen Krankenhäusern operieren, damit sie so ihre Erlöse maximieren. Nach der Qualität dieser Art von Versorgung fragt keiner."


Konkret ging es bei diesem Vorwurf um Versteifungsoperationen der Wirbelsäule. Dagegen klagte besagte Praxisgemeinschaft und argumentierte, das verstoße gegen die Berufsordnung für Ärzte in Hessen, was der Kollege in einer lokalen Zeitung im Text einer Anzeige behauptet hatte. Das Landgericht Fulda gab den Klägern im Juli des vergangenen Jahres mit deren Unterlassungsklage Recht. Al-Hami musste damals mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro rechnen, falls er seine Aussage wiederholen sollte - denn diese sei laut Landgericht eine unzulässige werbliche und herabsetzende Aussage, die nicht vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Al-Hamis Behauptung ist laut Gericht wahr

Zu einer diametral entgegengesetzten Auffassung gelangte nun der Kasseler Zivilsenat des Frankfurter Oberlandesgerichtes, bei der Al-Hami gegen das Urteil des Landgerichts in Berufung gegangen war. Das wird vor allem damit begründet, dass die vom Kläger im Rahmen seiner Meinungsäußerung enthaltenen Tatsachen tatsächlich wahr seien. "Insbesondere ist wahr, dass aufgrund gesetzlicher Vergütungsregelungen für ärztliche Maßnahmen Versteifungsoperationen gegenüber anderen Wirbelsäulenoperationen für höhere Einnahmen sorgen, durch eine Erhöhung der OP-Zahlen zusätzliche Einnahmen generiert werden können und dies in der Praxis auch zum Teil geschieht", heißt es wörtlich im Urteil. 

Dadurch sieht sich der Neurochirurg voll rehabilitiert und in seiner Einschätzung dieser Art von patientenschädigender Gewinnmaximierung bestätigt. "Das Gericht hat ausgeführt, dass meine Behauptung auf Fakten beruht, nämlich auf einer vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen Studie, wonach die Zahl dieser Operationen in Osthessen weit über dem Bundesdurchschnitt liegt", führt er aus. Viele Patienten kämen nach solchen Operationen mit Problemen in seine Klinik und ihnen könne man dann nicht mehr helfen. Deshalb habe er sich dazu berufen gefühlt, Patienten über dieses Risiko aufzuklären. Gegen die klagenden Kollegen habe sich das aber definitiv nicht gerichtet: "Ich bleibe kollegial und diffamiere niemanden. Aber meine Zivilcourage lasse ich mir nicht verbieten", sagt der streitbare Mediziner.

Eine Bitte um Stellungnahme von der jetzt vor Gericht unterlegenen Medizinergemeinschaft konnte heute noch nicht entsprochen werden: laut Bandansage befinden sich die Ärzte zur Zeit noch im Urlaub. (Carla Ihle-Becker) +++

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